Wir helfen, wenn sich Menschen im Kanton Schwyz in einer unverschuldeten Notsituation befinden und finanzielle Unterstützung benötigen.

Wer kann unsere Hilfeleistung beantragen?

Der Kreis der Begünstigten beschränkt sich auf Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz. Juristische Personen und Institutionen sind als Empfänger ausgeschlossen. Zudem kann die Stiftung nicht die Leistungen der öffentlichen Hand ersetzen.

  • Familien, welche die gewöhnlichen Aufwendungen nicht mehr tragen oder sich nichts über die Existenzsicherung hinaus leisten können;
  • Alleinstehende Eltern mit Kindern, welche der Last des Alltags nicht mehr gewachsen sind;
  • Bedürftige Kinder zur Unterstützung besonderer Aktionen und Projekte;
  • Erwachsene in Heimen und Therapiestellen, die einen Aufenthaltoder eine Behandlung, trotz Beiträgen der Versicherung, nicht bezahlen können;
  • Rentnerinnen und Rentner, deren Finanzen nicht ausreichen, sich etwas über die Existenzsicherung hinaus zu gönnen;
  • Aus- und Weiterbildungswillige, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden und deren Mittel nicht ausreichen.

Die Stiftung gewährt Hilfeleistung mittels finanzieller Unterstützung in Form von:

Geldbeträgen à fonds perdu zur Finanzierung besonderer Aufwendungen;
Gewährung von Darlehen mit keinem oder nur geringem Zins (Hilfe zur Selbsthilfe);
Kostengutsprachen zum Erwerb bestimmter Gütter oder Dienstleistungen.

Die Leistungen der Stiftung erfolgen direkt zugunsten des Hilfeempfängers. Sie ergänzen die öffentliche Fürsorge und bisherige Leistungen von anderen Institutionen. Sie ersetzen sie nicht

Grundsätzlich werden keine Beiträge zur Zahlung von Schulden, für Sehhilfen und für Zahnbehandlungen gesprochen.

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